Mut zur eigenen Verantwortung ist es nicht, wenn der Generalstaatsanwalt die Entscheidung dem MDJ überlässt. Mit seinem Brief vom 02,06.21 offenbart er seine Ratlosigkeit. Vermutlich ist ihm aufgefallen, dass sein Oberstaatsanwalt Larres in der Geschichte des Falles keine gute Rolle gespielt hat.
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